Kanton Zürich verzichtet auf Zulassungsbeschränkung
Die Gesellschaft Belegärzte Zürich GBZ begrüsst den Entscheid des Zürcher Regierungsrates, die Zulassungsbeschränkungen auszusetzen.
Bereits in Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene hat die GBZ auf die Schwächen der Zulassungssteuerung hingewiesen und beantragt, das Projekt zurück an den Absender zu schicken. Das Parlament ignorierte die Bedenken der Leistungserbringer und erliess den Art. 55a KVG. Etliche Parlamentarier mussten später feststellen, dass die Bestimmung handwerklich schlecht ist und mehr schadet als nützt. Frau NR Weichelt sagte beispielsweise: «Die Vorlage ist eine reine Symptombekämpfung und zeigt, dass wir als Parlament unsorgfältig gearbeitet haben und nun schon wieder nachbessern müssen.» Die Kantone, welche den nun bestehenden Art. 55a KVG umzusetzen haben, müssen die Suppe auslöffeln.
Der Kanton Zürich veröffentlichte den Entwurf zur kantonalen Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich (VHZA) vom 15. März 2023. Im Vernehmlassungsverfahren nahm die GBZ teil und kritisierte ebenfalls formelle wie auch materielle Aspekte dieses Entwurfs.
Der Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 6. März 2024 zeugt denn von einer umsichtigen Einschätzung der Situation und wird von der GBZ sehr begrüsst. Der Marschhalt ist richtig und eröffnet die Chance, sinnvollere Lösungen zu finden.