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Grundlagen-Informationen zum 10-Punkte-Programm der SBV

Beim sogenannten 10-Punkte-Programm der SBV werden die zusätzlichen ärztlichen Leistungen für halbprivat-/privatversicherte Patienten in 10 Punkten erfasst, um deren Zusatznutzen erkennbar zu machen.

Den GBZ-Mitgliedern, die sich dem 10-Punkte-Programm anschliessen, wird ein Attest ausgestellt, das sie als Erbringer der Zusatzleistungen bestätigt. Sie werden ausserdem öffentlich auf der Liste aufgeführt.

10 Punkte:

  1. Die Belegärztin erbringt die ärztlichen Leistungen persönlich.
  2. Die Belegärztin ist permanent verfügbar und der dadurch erleichterte Zugang zu ihr ermöglicht eine persönliche therapeutische Begleitung – auch bei Komplikationen.
  3. Ein von der Belegärztin allenfalls beanspruchter ärztlicher Stellvertreter oder beauftragter Belegarzt, resp. beigezogener Konsiliararzt, erfüllt diese Bedingungen gleichermassen.
  4. Die Belegärztin ist einzig dem Patientenwohl verpflichtet: Sie beteiligt sich an qualitätssichernden und qualitätsfördernden Massnahmen nach Massgabe ihrer Fachgesellschaft und trägt einer hohen Indikationsqualität Rechnung.
  5. Die Belegärztin vermeidet unnötige Behandlungen/Eingriffe.
  6. Die Belegärztin berücksichtigt die Wünsche der Patienten im Rahmen der medizinischen Möglichkeiten, namentlich in Hinsicht zeitlicher Abläufe, Kombination von Eingriffen und Behandlungsmethoden. Wartelisten werden nach Möglichkeit vermieden.
  7. Die Belegärztin sorgt für einen möglichst reibungslosen Ablauf der notwendigen diagnostischen und therapeutischen Massnahmen. Zum Nutzen der Patienten können die Massnahmen über die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgesehenen Einschränkungen hinausgehen.
  8. Die Belegärztin achtet speziell auf den Schutz der Privatsphäre der Patienten in allen Belangen, in ambulanten wie auch stationären Einrichtungen.
  9. Die Belegärztin klärt die Patienten im Vorfeld über die zu erwartenden Mehrkosten auf und sorgt anschliessend für eine transparente und verständliche Honorarrechnung. Sie weist die Patienten auf die Wichtigkeit einer vorgängigen Kostengutsprache hin.
  10. Die Belegärztin anerkennt paritätische Honorarprüfungskommissionen der Zusatzversicherungen, wo solche bestehen, und deren Spielregeln.

Mit diesem Programm, hoffen wir, den Erwartungen aller Versicherten gerecht zu werden, die mit der freiwillig gewählten Zusatzversicherung auch die freie Arzt- und Spitalwahl sicherstellen wollen.

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Die Teilnahme-Erklärung finden Sie hier.

Das Musterattest finden Sie hier.