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Grundlagen-Informationen zum 10-Punkte-Programm der SBV

Beim sogenannten 10-Punkte-Programm der SBV werden die zusätzlichen ärztlichen Leistungen für halbprivat-/privatversicherte Patienten in 10 Punkten erfasst, um deren Zusatznutzen erkennbar zu machen.

Die GBZ-Mitglieder, die sich dem 10-Punkte-Programm angeschlossen haben, werden öffentlich auf der Liste aufgeführt.

  1. Der Belegarzt erbringt die ärztlichen Leistungen persönlich.
  2. Der Belegarzt hat die medizinische Weiterbildung zum Facharzt abgeschlossen und bildet sich stetig fort.
  3. Der Belegarzt ist permanent verfügbar und der erleichterte Zugang zu ihm ermöglicht eine persönliche therapeutische Begleitung.
  4. Der Belegarzt misst den Wünschen des Patienten hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs der Behandlung grosse Bedeutung bei.
  5. Der Belegarzt setzt die diagnostischen Untersuchungen und therapeutischen Massnahmen ohne Zeitverzug in Gang. Er kann dabei in angemessenem Rahmen die Einschränkungen der sozialen Versicherung (KVG) übergeben.
  6. Der Belegarzt setzt sich in Absprache mit der Klinik dafür ein, für Patienten in der Privat-/Halbprivatabteilung jegliche Warteliste zu vermeiden.
  7. Der Belegarzt achtet speziell auf den Schutz der Privatsphäre des Patienten.
  8. Der Belegarzt klärt den Patienten im Vorfeld über die zu erwartenden Mehrkosten auf und sorgt anschliessend für eine transparente und verständliche Honorarrechnung. Er weist den Patienten auf die Wichtigkeit einer vorgängigen Kostengutsprache hin.
  9. Wo solche bestehen, anerkennt der Belegarzt die paritätische Honorarprüfungskommission der Zusatzversicherungen und deren Spielregeln.
  10. Ein vom Belegarzt allenfalls beanspruchter ärztlicher Stellvertreter oder beauftragter Belegarzt, resp. beigezogener Konsiliararzt, erfüllt die Bedingungen gleichermassen.

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Die Teilnahme-Erklärung finden Sie hier.

Das Musterattest finden Sie hier.