Zürcher Spitalgesetz
Da sich der Zürcher Kantonsrat am 17.05.2021 mit dem Spitalgesetz befasst hat, setzt sich die NZZ im Artikel von Linda Koponen erneut mit den diskutierten Punkten auseinander.
Auch die SBV hat sich zu den umstrittenen Themen bereits geäussert:
Der freie Wettbewerb zwischen den Spitälern ist aus ihrer Sicht qualitätsfördernd, eine Begrenzung der Behandlungszahlen pro Jahr (maximale Fallzahlen) könnte hingegen zu einer Unterversorgung und somit zu einer Qualitätseinbusse führen.
Gerade die Belegärzte stehen als Garanten der Qualität ein: Als privatwirtschaftlich tätige Spezialisten sind sie unabhängig von zentralistischen Spitalorganisationen und vor allem dem Wohl des Patienten verpflichtet. Unter diesem Aspekt beugen sie einer Überversorgung sogar vor: Im Interesse ihres guten Rufes haben sie keine Motivation, unnötige Behandlungen durchzuführen.
Mit den Mindestfallzahlen für die Listenspitäler bietet der Kanton Zürich hingegen geradezu Hand zu Fehlanreizen.
Die SBV lehnt die Festsetzung eines Mindestanteils von Allgemeinversicherten als unnötigen, wettbewerbsverzerrenden Eingriff ab.
Einem Experimentierartikel stellt sich die SBV nicht entgegen, wenn er innovative zukunftsfähige Projekte zulässt, mit denen sich Qualitäts- und Effizienzsteigerung messen lassen und Fehlanreize analysiert werden können.
Die Einsparungen durch die Massnahme des Lohndeckels für Kaderärzte wären im Verhältnis zu den gesamten Gesundheitskosten ein Tropfen auf den heissen Stein.