Verfehlter Gesetzesentwurf beendet das heutige Belegarztsystem und schafft Zweiklassenmedizin
Die Gesundheitsdirektion präsentierte im März einen Vorentwurf zur Änderung des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes (SPFG). Ende Juni endete die Vernehmlassung. Zwei vorgeschlagene Änderungen betreffen die im Kanton Zürich tätigen Belegärzte und ihre Patienten schwer. Die Folge wäre, dass Belegärzte an Listenspitälern keine Daseinsberechtigung mehr hätten.Versorgungspolitisch wäre das ein deutlicher Schritt in die Zweiklassenmedizin.
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