10. Juni 2020

Fehlanreize bei den Ärztelöhnen

Im diesem Kommentar nimmt der Autor des vorangehend erwähnten NZZ-Artikels Stellung zum am 08.06.2020 vom Zürcher Kantonsrat eingereichten Vorstoss, der mengenabhängige Honorar- und Bonusvereinbarungen in Listenspitälern einschränken will.Mengenausweitungen sind unerwünscht, das ist unbestritten. Potenzielle Fehlanreize können mit dem System der Fallpauschale zwar entstehen und sollten verhindert werden. Aber die (Beleg-)Ärzte als Verursacher der Überversorgung abzustempeln, weil sie aus finanziellen Motiven mehr Operationen als nötig durchführten und zusatzversicherte Patienten häufiger operierten als grundversicherte, ist eine zu einfache und verzerrte Erklärung für den Missstand der Mengenausweitung.Die Erwartungshaltung der zusatzversicherten Patienten ist nicht zu unterschätzen. Zusatz-und Privatversicherte zahlen mehr und fühlen sich berechtigt, das neuste Angebot medizinischer und technologischer Leistungen ohne Verzug einzufordern. Es handelt sich um ein Zusammenspiel von beiden Akteuren –Arzt und Patient. Ärzte stehen in der Verantwortung, ihren Patienten Nutzen und Risiken von Behandlungen transparent zu machen, Entscheidungshilfen zu bieten und unnötige Leistungen zu unterlassen. Ihre Entschädigung muss sich an der Indikationsqualität ausrichten. Das Belegarztsystem nimmt den Belegarzt ganz selbstverständlich in die Pflicht, diese Verantwortung wahrzunehmen: Er hat einen Ruf zu verlieren! Wenn er sich dem Gerücht aussetzt, sein Skalpell sitze locker, verliert er Patienten und Zuweiser. Um es last but not least wieder einmal in Erinnerung zu rufen: Es ist nicht zuletzt die Massnahme der staatlich vorgegebenen Mindestfallzahlen im Kanton Zürich, die der kostentreibenden Mengenausweitung Vorschub leistet.